Beiträge

Krippenbeiträge

 

 

Buchungszeit täglich

 Grundbeitrag

Incl. Spielgeld 7 €
Verpflegungsgeld (Brotzeit und Getränke) 16 €

3 – 4 Stunden

227,00 €

250,00 €

4 – 5 Stunden

247,00 €

270,00 €

5 – 6 Stunden

272,00 €

295,00 €

6 – 7 Stunden

297,00 €

320,00 €

7 – 8 Stunden

331,00€

354,00€

8 – 9 Stunden

371,00 €

394,00 €

9 - 10 Stunden

411,00 €

434,00 €

 

                 

 

Kindergartenbeiträge

 

 

   Buchungszeit

          täglich    

      Grundbeitrag          

Incl. Spielgeld 7€ 

und Verpflegungsgeld

(Brotzeit und Getränke) 20 €

Gesamtbetrag

abzüglich Zuschuss

3 - 4 Stunden

157,00 €

184,00 €

84,00 €

4 - 5 Stunden

170,00 €

197,00 €

97,00 €

5 - 6 Stunden

183,00 €

210,00 €

110,00 €

6 - 7 Stunden

199,00 €

226,00 €

126,00 €

7 - 8 Stunden

213,00 €

240,00 €

140,00 €

8 - 9 Stunden

230,00 €

257,00 €

157,00 €

mehr als 9 Stunden

245,00 €

272,00 €

172,00 €

 

 

Kindergartenbeiträge

 

Für Kindergartenkinder gibt es einen monatlichen Zuschuss vom Freistaat Bayern von 100,00 €. Dieser muss nicht beantragt werden. Die Verrechnung erfolgt über den Kindergarten.

Eltern von Krippenkindern haben die Möglichkeit bei einer bestimmten Einkommensgrenze (jährlich 60.000 € brutto + 5000 € für jedes Kind) einen Antrag beim Freistaat Bayern zu stellen. Genaue Informationen finden Sie auf der Homepage des ZBFS (Zentrum für Familie und Soziales), https://www.zbfs.bayern.de. Die Antragerstellung muss von den Eltern erfolgen

 

Mittagessenpauschale

 

Die Kosten des Mittagessens werden mit einer monatlichen Pauschale erhoben. Es werden 12 Monatspauschalen, von September bis August, abgerechnet. Der Betrag errechnet sich durch Abzug von Schließzeiten und Fortbildungstagen von den Arbeitstagen. Bei Fehlzeiten Ihres Kindes von mindestens einer Woche, z. B. wegen Krankeit oder Urlaub, reduziert sich die Pauschale für dieses Monat dementsprechend. Verrechnet wird dieser Betrag dann im darauffolgenden Monat. Einzelne Fehltage werden nicht von der Pauschale abgezogen. Es kann kein Mittagessen spontan bestellt werden. Wichtig ist weiterhin Ihr Kind abzumelden, wenn es den Kindergarten nicht besucht. Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Ihr Kind kann für die Mittagszeit auch eine Brotzeit mitbringen. Für Familien mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit beim Landratsamt Altötting einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Das benötigte Formular erhalten Sie bei der Leiterin.

 

Mittagessenpauschale Krippe:

1 Tag pro Woche:  12 € 

2 Tage pro Woche: 24 € 

3 Tage pro Woche: 36 €

4 Tage pro Woche: 48 €

5 Tage pro Woche: 60 €

 

Mittagessenpauschale Kindergarten:

1 Tag pro Woche:  14 €

2 Tage pro Woche: 28 €

3 Tage pro Woche: 42 €

4 Tage pro Woche: 56 €

5 Tage pro Woche: 70 €